Bei ULC Čarnogurský werden die juristischen Dienste in Einklang mit der Verordnung des Finanzministeriums Nr. 655/2004 für Anwaltsgebühren für Rechtsdienste berechnet. Abhängig von vorhergehenden Vereinbarungen mit unseren Klienten, können wir nach Stundensätzen berechnen, nach einem Tarif, nach Erfolgshonorar oder nach einer Pauschalgebühr. Abgesehen von den allgemeinen Kosten hat jeder Rechtsanwalt das Recht für jegliche notwendigen Mehrkosten, die ihm entstehen, Rückerstattung zu verlangen und für Zeitverluste entschädigt zu werden. Unsere Kosten beinhalten daher nicht die Kosten, die zweckmäßig und notwendig sind und sich während der juristischen Unterstützung zusätzlich ergeben, Kosten bei bestimmten Gerichten, Verwaltungsgebühren und andere Gebühren, Sachverständigengebühren, Übersetzungen, Kosten bei Vervielfältigungen, etc.
Der Newsletter Pro Bono informiert über rechtliche Änderungen, er erscheint monatlich elektronisch und ist kostenlos. Pro Bono wird in slowakischer Sprache herausgegeben.