{"id":28622,"date":"2026-09-09T15:30:00","date_gmt":"2026-09-09T13:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ulclegal.com\/handelsregister-beglaubigte-unterschrift-reicht-nicht-anwaltsautorisierung\/"},"modified":"2026-09-09T15:30:00","modified_gmt":"2026-09-09T13:30:00","slug":"handelsregister-beglaubigte-unterschrift-reicht-nicht-anwaltsautorisierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/handelsregister-beglaubigte-unterschrift-reicht-nicht-anwaltsautorisierung\/","title":{"rendered":"Das Handelsregister nach der Reform: wann eine beglaubigte Unterschrift nicht mehr gen\u00fcgt und was ein Rechtsanwalt autorisieren darf"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. ZUSAMMENFASSUNG<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit dem 17. August 2026 gilt das Gesetz Nr. 29\/2026 Slg. \u00fcber das Handelsregister. Es ersetzt die bisherige Eintragungsregelung und \u00e4ndert zusammen mit einer Novelle des Handelsgesetzbuchs auch die Form zentraler gesellschaftsrechtlicher Dokumente.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der h\u00e4ufigste Irrtum in der Praxis besteht darin, dass f\u00fcr die Gr\u00fcndung einer s.r.o. oder die \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils ein schriftlicher Vertrag mit amtlich beglaubigten Unterschriften ausreiche. Das gilt nicht mehr. Diese Rechtsgesch\u00e4fte m\u00fcssen in Form einer notariellen Niederschrift oder eines vom Rechtsanwalt verfassten und autorisierten Dokuments erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die neue Regelung verengt zugleich, wer die Gesellschaft bei der Antragstellung vertreten darf, f\u00fchrt die Reservierung der Firma ein, versch\u00e4rft Ordnungsstrafen und hebt das Verbot der Verkettung von Einpersonengesellschaften auf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Beitrag befasst sich vor allem damit, (A) was sich bei der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft und der Anteils\u00fcbertragung ge\u00e4ndert hat, (B) was die Anwaltsautorisierung ist und wann sie den Notar nicht ersetzt, (C) wer den Antrag auf Eintragung stellen darf, (D) worin sich die Einreichung beim Gericht von der Einreichung beim Notar als Registrator unterscheidet und (E) welche Pflichten die vertretungsberechtigten Organe nach der Eintragung haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. RECHTSVORSCHRIFTEN<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00c4nderungen betreffen insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(A) das Gesetz Nr. 29\/2026 Slg. \u00fcber das Handelsregister und \u00fcber die \u00c4nderung und Erg\u00e4nzung einiger Gesetze (im Folgenden \u201eZoOR\u201c),<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(B) die Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik Nr. 203\/2026 Slg., mit der das Verzeichnis der Eintragungsunterlagen festgelegt wird,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(C) das Gesetz Nr. 513\/1991 Slg., Handelsgesetzbuch, in der Fassung der durch Artikel II ZoOR erfolgten Novelle (im Folgenden \u201eHandelsgesetzbuch\u201c),<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(D) das Gesetz Nr. 586\/2003 Slg. \u00fcber die Rechtsanwaltschaft, insbesondere die \u00a7\u00a7 1a bis 1ac in der durch das ZoOR ge\u00e4nderten Fassung, und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(E) das Gesetz Nr. 71\/1992 Slg. \u00fcber Gerichtsgeb\u00fchren in der ab dem 17. August 2026 geltenden Fassung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verfahren, die bis zum 16. August 2026 eingeleitet und noch nicht rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen wurden, werden nach den bisherigen Vorschriften beendet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. EINE FORM, DIE NICHT MEHR GEN\u00dcGT<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bis zum 16. August 2026 reichte bei der Gr\u00fcndung einer s.r.o. und bei der \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils die Schriftform mit amtlich beglaubigten Unterschriften. Ab dem 17. August 2026 gen\u00fcgt das nicht mehr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 57 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs wird die Gesellschaft durch einen Gesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Niederschrift \u00fcber ein Rechtsgesch\u00e4ft oder in Form eines vom Rechtsanwalt autorisierten Dokuments gegr\u00fcndet. Die Gr\u00fcndungsurkunde eines alleinigen Gr\u00fcnders muss dieselbe Form haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 115 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs muss der Vertrag \u00fcber die \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils in Form einer notariellen Niederschrift oder in Form eines vom Rechtsanwalt autorisierten Vertrags errichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die praktische Folge ist einfach. Ein Vertrag, der beim Notar lediglich mit Beglaubigung der Unterschriften unterzeichnet wurde, oder ein Musterdokument aus dem Internet mit beglaubigten Unterschriften reicht f\u00fcr die Eintragung in der Regel nicht mehr aus. Es fehlt die qualifizierte Form, die das Gesetz f\u00fcr diese Rechtsgesch\u00e4fte ausdr\u00fccklich verlangt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4. WAS DIE ANWALTSAUTHORISIERUNG BEDEUTET<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Autorisierung ist keine Unterschriftsbeglaubigung. Der Rechtsanwalt verfasst das Dokument, stellt die Identit\u00e4t der Beteiligten und ihrer Vertreter fest und pr\u00fcft, ob das Rechtsgesch\u00e4ft gegen das Gesetz verst\u00f6\u00dft, es umgeht, gegen die guten Sitten verst\u00f6\u00dft oder zu einem Schaden f\u00fchren kann. Anschlie\u00dfend versieht er es mit einer Autorisierungsklausel und hinterlegt es noch am selben Tag im nicht\u00f6ffentlichen Autorisierungsregister der Slowakischen Rechtsanwaltskammer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Rechtsanwaltsgesetz unterscheidet:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(A) die Autorisierung eines Vertrags, insbesondere des Gr\u00fcndungsdokuments einer Gesellschaft, des Vertrags \u00fcber die \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils, des Vertrags \u00fcber die \u00dcbertragung einer Immobilie und der Aktion\u00e4rsvereinbarung nach \u00a7 220w Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs, und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(B) die Autorisierung eines Dokuments \u00fcber ein Rechtsgesch\u00e4ft, f\u00fcr das das Handelsgesetzbuch oder eine besondere Vorschrift die Form eines vom Rechtsanwalt autorisierten Dokuments verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Rechtsanwalt darf also nicht lediglich einen fremden Entwurf \u201eabstempeln\u201c. Er autorisiert ein Dokument, das er selbst verfasst hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 50 Abs. 4 ZoOR gilt ein praktischer Vorteil: Verlangt das Gesetz auf einer Eintragungsunterlage amtlich beglaubigte Unterschriften, so ist die Beglaubigung nicht erforderlich, wenn das Dokument in Form eines vom Rechtsanwalt autorisierten Dokuments errichtet ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">WANN DIE AUTHORISIERUNG DEN NOTAR NICHT ERSETZT<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Anwaltsautorisierung ist kein allgemeiner Ersatz f\u00fcr die notarielle Niederschrift. Sie darf nur verwendet werden, wo das Gesetz sie ausdr\u00fccklich zul\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Typischerweise kann sie verwendet werden bei:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(A) dem Gr\u00fcndungsdokument einer Gesellschaft,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(B) dem Vertrag \u00fcber die \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(C) der Entscheidung des einzigen Gesellschafters in den gesetzlich bestimmten Angelegenheiten nach \u00a7 132 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(D) ausgew\u00e4hlten Projekten grenz\u00fcberschreitender Umwandlungen, soweit eine besondere Vorschrift dies zul\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Umgekehrt bleibt die notarielle Niederschrift beispielsweise bei bestimmten Beschl\u00fcssen der Gesellschafterversammlung einer s.r.o. nach \u00a7 127a Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs erforderlich (Bestellung und Abberufung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern, \u00c4nderung des Stimmenverh\u00e4ltnisses und \u00c4nderung des Verh\u00e4ltnisses der Gesch\u00e4ftsanteile bei einer \u00c4nderung des Stammkapitals) sowie bei Beschl\u00fcssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, f\u00fcr die das Gesetz weiterhin ausschlie\u00dflich eine notarielle Niederschrift verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jedes Dokument in Form einer Anwaltsautorisierung kann durch eine notarielle Niederschrift ersetzt werden. Umgekehrt gilt das nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5. WER DIE GESELLSCHAFT BEI DER EINTRAGUNG VERTRETEN DARF<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Antrag auf Eintragung wird ausschlie\u00dflich elektronisch gestellt. Er muss autorisiert sein, sonst bleibt er unbeachtet. Wer den Antrag stellt, muss ein f\u00fcr die Zustellung aktiviertes elektronisches Postfach haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Handelt der Antragsteller nicht selbst, wird nur eine Vollmacht ber\u00fccksichtigt, die erteilt wurde<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(A) einem Rechtsanwalt,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(B) einem Notar oder<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(C) einem Arbeitnehmer des Antragstellers.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Steuerberatungs- oder Buchhaltungskanzlei, ein \u201eEintragungsdienstleister\u201c oder eine andere Person ohne diese Stellung darf die Gesellschaft im Eintragungsverfahren nicht mehr vertreten. Bei einer papiernen Vollmacht f\u00fcr einen Arbeitnehmer muss die Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers amtlich beglaubigt sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ziel ist es, qualitativ mangelhafte Vermittlungsdienste einzuschr\u00e4nken, die in der Vergangenheit mit einer fehlerhaften Einreichung, einer Aufforderung, einer Geldbu\u00dfe oder einer nicht eingetragenen \u00c4nderung endeten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6. GERICHT ODER NOTAR ALS REGISTRATOR<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ZoOR f\u00fchrt ein einheitliches Verfahren namens Registrierung ein. Es umfasst die Ersteintragung, die \u00c4nderung eingetragener Daten und die L\u00f6schung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Antrag kann beim Registergericht oder im gesetzlich bestimmten Umfang beim Notar als Registrator gestellt werden. Die Wahl ist nicht f\u00f6rmlich. Sie beeinflusst die M\u00f6glichkeit der Berichtigung und den Rechtsschutz gegen eine Ablehnung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Einreichung beim Registergericht sind R\u00fccknahme und Erg\u00e4nzung des Antrags unzul\u00e4ssig. Ein Mangel kann erst durch Einw\u00e4nde gegen die Ablehnung der Eintragung behoben werden. Der Antrag muss daher bereits bei der Einreichung vollst\u00e4ndig sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Einreichung beim Registrator kann der Notar den Antragsteller auffordern, den Antrag binnen 15 Tagen zu erg\u00e4nzen oder M\u00e4ngel zu beseitigen. Gegen die Ablehnung durch den Registrator werden qualifizierte Einw\u00e4nde beim Registergericht erhoben. Dabei muss der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt oder Notar vertreten sein, sonst bleiben sie unbeachtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Registrator f\u00fchrt die Eintragung insbesondere nicht durch bei einer Umwandlung, einer grenz\u00fcberschreitenden Umwandlung, einer grenz\u00fcberschreitenden \u00c4nderung der Rechtsform, bei einem von der Gerichtsgeb\u00fchr befreiten Antragsteller, bei Einreichung \u00fcber die einheitliche Anlaufstelle und bei L\u00f6schung einer eingetragenen Person.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7. WEITERE \u00c4NDERUNGEN, DIE SICH ZU KENNEN LOHNEN<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">RESERVIERUNG DER FIRMA<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Firma kann bereits vor der Gr\u00fcndung der Gesellschaft reserviert werden, h\u00f6chstens f\u00fcr 60 Tage. Die Gerichtsgeb\u00fchr betr\u00e4gt 50 Euro. Das Register der reservierten Firmen f\u00fchrt das Bezirksgericht \u017dilina. Die Reservierung verringert das Risiko, dass zwischen der Vorbereitung der Dokumente und der Eintragung ein anderer das Namensrecht belegt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">AUFHEBUNG DES KETTENVERBOTS<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 105a des Handelsgesetzbuchs wird aufgehoben. Eine nat\u00fcrliche Person kann einziger Gesellschafter in einer unbegrenzten Zahl von Gesellschaften sein, und eine Einpersonengesellschaft kann einziger Gesellschafter einer weiteren Gesellschaft sein. Die Beschr\u00e4nkungen nach \u00a7 105b des Handelsgesetzbuchs f\u00fcr Personen mit Steuerr\u00fcckst\u00e4nden und Personen, die als Verpflichtete in der Zwangsvollstreckung gef\u00fchrt werden, bleiben bestehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">AUTOMATISCHE \u00c4NDERUNGEN UND DOKUMENTENSAMMLUNG<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine breitere Verkn\u00fcpfung mit Referenzregistern soll sicherstellen, dass bestimmte Daten, etwa die \u00c4nderung des Wohnsitzes eines Gesellschafters, ohne gesonderten Antrag angepasst werden. Die bisherige Urkundensammlung wird durch eine Dokumentensammlung ersetzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">30-TAGE-FRIST UND GELDBUSSE BIS 4.000 EUR<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die zur Vertretung der eingetragenen Person berechtigte Person ist verpflichtet, den Antrag auf Eintragung binnen 30 Tagen ab der Entscheidung oder dem rechtlichen Umstand zu stellen. Bei Pflichtverletzung kann das Registergericht eine Ordnungsstrafe bis 4.000 Euro verh\u00e4ngen. Ist die berechtigte Person ein kollegiales Leitungsorgan, haften dessen Mitglieder f\u00fcr die Zahlung der Geldbu\u00dfe gesamtschuldnerisch.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ABGLEICH DER DATEN<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist im Register ein fr\u00fcherer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder ein sonstiger nicht aktueller Datensatz eingetragen geblieben, kann ein qualifizierter Ansto\u00df zum allgemeinen Datenabgleich gestellt werden. Der Ansto\u00df unterliegt einer Gerichtsgeb\u00fchr von 50 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8. WAS SICH DARAUS F\u00dcR DIE PRAXIS ERGIBT<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft, der \u00dcbertragung eines Anteils oder dem Wechsel des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers ist zun\u00e4chst die richtige Form des Dokuments zu pr\u00fcfen. Erst danach ist es sinnvoll, den elektronischen Antrag und die Eintragungsunterlagen vorzubereiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Praxis empfehlen wir:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(A) eine Anteils\u00fcbertragung nicht mit einem Vertragsmuster und beglaubigten Unterschriften zu erledigen,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(B) bei mehreren \u00c4nderungen zu pr\u00fcfen, ob sie in einem Antrag verbunden werden k\u00f6nnen, damit sie sich nicht gegenseitig blockieren,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(C) zu kontrollieren, ob die Eintragung im Register der Wirklichkeit entspricht, insbesondere bei Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern, Sitz und Gesellschaftern,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(D) bei der Vorbereitung einer neuen Marke die Firma zu reservieren, noch bevor die Gr\u00fcndungsdokumente errichtet werden, und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(E) die Eintragung nicht einer Person zu \u00fcberlassen, die die Gesellschaft im Verfahren nicht mehr vertreten darf.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9. FAZIT<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das neue Handelsregister ist nicht nur eine \u00c4nderung der Formulare. Es verschiebt gesellschaftsrechtliche Handlungen von einer Verwaltungsanmeldung hin zu einer qualifizierten Rechtsform. Die beglaubigte Unterschrift bleibt bei vielen Rechtsgesch\u00e4ften n\u00fctzlich, bei der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft und der \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils reicht sie jedoch nicht mehr aus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Gesellschaft, die eine \u00c4nderung in einer s.r.o. vorbereitet, muss drei Dinge im Voraus wissen: welche Form das Dokument haben muss, wer den Antrag stellen darf und ob die Sache vor das Registergericht oder zum Notar als Registrator geh\u00f6rt. Ein Fehler in einem dieser Punkte l\u00e4sst sich k\u00fcnftig schwerer beheben und kann teurer werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Rechtsanwaltskanzlei ULC \u010carnogursk\u00fd erstellt Gr\u00fcndungsdokumente, Vertr\u00e4ge \u00fcber die \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils und Entscheidungen des einzigen Gesellschafters in der vorgeschriebenen Form, nimmt deren Autorisierung vor und reicht den elektronischen Antrag auf Eintragung ein.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img decoding=\"async\" width=\"1280\" height=\"720\" src=\"https:\/\/www.ulclegal.com\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/obchodny-register-autorizacia-advokat.avif\" class=\"wp-image-28618\" alt=\"Ein Rechtsanwalt autorisiert die Gr\u00fcndungsdokumente der Gesellschaft und den Gesch\u00e4ftsanteils\u00fcbertragungsvertrag vor der Eintragung ins Handelsregister\"\/><\/figure>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 17. August 2026 gelten neue Regeln f\u00fcr die Eintragung von Gesellschaften. Gr\u00fcndungsdokumente und Vertr\u00e4ge \u00fcber die \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils d\u00fcrfen nicht mehr nur beglaubigte Unterschriften tragen. Was sich ge\u00e4ndert hat, wer die Gesellschaft vertreten darf und wann die Anwaltsautorisierung ausreicht.<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":28628,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[42],"tags":[],"class_list":["post-28622","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-news-de"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/28622","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=28622"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/28622\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/28628"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=28622"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=28622"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ulclegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=28622"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}