Das Handelsregister nach der Reform: wann eine beglaubigte Unterschrift nicht mehr genügt und was ein Rechtsanwalt autorisieren darf
Seit dem 17. August 2026 gelten neue Regeln für die Eintragung von Gesellschaften. Gründungsdokumente und Verträge über die Übertragung eines Geschäftsanteils dürfen nicht mehr nur beglaubigte Unterschriften tragen. Was sich geändert hat, wer die Gesellschaft vertreten darf und wann die Anwaltsautorisierung ausreicht.